Recht bekommen ist eine andere. Oft verzichten viele Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Wir als Ihr Versicherungsmakler in Vaihingen Enz zeige Ihnen, wie eine Rechtsschutzversicherung sehr nützlich sein kann, um Ihr Recht juristisch durchzusetzen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit leistet - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unausweichlich werden. Ich helfe Ihnen dabei, die passende Versicherungslösung zu finden.
Sollte ein Rechtsstreit verloren gehen, müssen oft Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten selbst getragen werden - das summiert sich schnell.
Mit unserer Expertise als Versicherungsmakler in Vaihingen Enz sorgen wir dafür, dass Sie im Streitfall optimalen Schutz haben. Wir beraten Sie, um Ihre finanziellen Risiken zu minimieren und Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung anzubieten.
Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Diese finanziellen Risiken können Sie durch eine Rechtsschutzversicherung absichern.
Der Schutz ist nicht nur bei verlorenem Prozess entscheidend, sondern auch, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist. Wir kennen die Risiken und erläutern Ihnen, wie sich gefährlichen Kostenfallen vermeiden lassen.
Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
Vergleiche vor Gericht sind nicht selten. Hier tragen Kläger und Beklagter oft ihre eigenen Kosten. Auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren in verschiedenen Bundesländern werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie in vielen Fällen, kann aber nicht alle abdecken. Bestimmte Auseinandersetzungen bleiben unversichert, z.B. Verfahren wegen Parkverstößen, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder um Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht und Familienrecht wird im Regelfall nur die anwaltliche Beratung gedeckt. Auch Streitigkeiten zwischen in einer Police versicherten Personen sind ausgeschlossen. Gerne erklären wir Ihnen die Details und Einschränkungen.
Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten
Besonders häufig treten Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung auf. Ob Kündigung vom Arbeitgeber oder Verkehrsunfall - wir helfen Ihnen dabei, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Arbeitsgerichtsstreitigkeiten etwa sind in der ersten Instanz selbst zu tragen. Mit dem richtigen Versicherungsschutz lassen sich jedoch unerwartete Belastungen vermeiden.
Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite
Auch bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter schützen Sie sich ideal. Wir zeigen Ihnen, wie.
Einige meinen, eine Rechtsschutzversicherung sei entbehrlich. Doch gerade bei unvorhersehbaren Fällen wie Verkehrsunfällen oder Problemen mit dem Vermieter ist ein Schutz wichtig. Ein passender Rechtsschutz kann oftmals schon zu fairen Konditionen abgeschlossen werden.
Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Bausteine. Ob Verkehrs-, Arbeits- oder Mietrechtsschutz – ich berate Sie individuell und passe Ihre Versicherung an Ihre Lebenssituation an.
Vor dem Abschluss gut informieren
Steuerstreitigkeiten, Vertragskonflikte oder erbrechtliche Themen - ich informiere Sie umfassend und helfe bei der Auswahl eines für Sie maßgeschneiderten Rechtsschutzes.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.