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Betriebliche Altersversorgung

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Zum 01.01.2022 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz voll in Kraft. Das beudetet, dass der Arbeitgeber 15% Zuschuss zur Entgeltumwandung bezahlen muss. Nimmt also ein Arbeitnehmer sein Recht zur Lohn- und Gehaltsumwandlung (maximal 284,-- SV- und steuerfrei zzgl. 284,-- nur steuerfrei) war, bekommt er von diesem Betrag einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%. Dies bedeutet wiederum, dass de...mehr ]


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