Zum 01.01.2022 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz voll in Kraft. Das beudetet, dass der Arbeitgeber 15% Zuschuss zur Entgeltumwandung bezahlen muss. Nimmt also ein Arbeitnehmer sein Recht zur Lohn- und Gehaltsumwandlung (maximal 284,-- SV- und steuerfrei zzgl. 284,-- nur steuerfrei) war, bekommt er von diesem Betrag einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%. Dies bedeutet wiederum, dass de... [ mehr ]